Aeroporto di Palermo "Falcone e Borsellino"
Palermo 21 Mai 2013 - Uhrzeit vor Ort 21:35
 
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Die Sicherheitsvorschriften auf den Flughäfen innerhalb der Europäischen Union

Nützliche Informationen

Sprengstoffe in flüssiger Form gelten nunmehr innerhalb der Europäischen Union (EU) neue Sicherheitsvorschriften zur Beschränkung derjenigen Flüssigkeiten, die auch in die Bereiche hinter den Sicherheitsschleusen am Flughafen mitgenommen werden können.

 

Den neuen Vorschriften unterliegen grundsätzlich alle Passagiere, die von Flughäfen der EU aus zu gleich welchem Zielort abreisen (Inlandsflüge inbegriffen). Dies bedeutet, dass jeder Passagier und sein Handgepäck vor Betreten der Sicherheitsschleusen überprüft werden, um neben den durch die bereits bestehende Regelung verbotenen Gegenständen auch eventuell mitgebrachte Flüssigkeiten zu erkennen. Die neue Regelung beeinträchtigt nicht den Kauf von Flüssigkeiten in den Bereichen hinter den Sicherheitsschleusen oder an Bord der Flugzeuge von der EU zugehörigen Fluggesellschaften.

Zum Schutz der Passagiere vor der neuen terroristischen Bedrohung durch 

Die neuen Maßnahmen gelten ab Montag, dem 6. November 2006 auf allen Flughäfen der EU und ebenso auf denen Norwegens, Islands und der Schweiz.

 
Bei der Vorbereitung Ihres Gepäcks
 Während die Mitnahme von Flüssigkeiten im für den Laderaum bestimmten Gepäck (d. h. Gepäck, das beim Check-in abgegeben und erst am Zielflughafen wieder abgeholt wird) keinerlei Beschränkungen unterliegt, können im Handgepäck (d.h. Gepäck, das bei den flughafeninternen Sicherheitskontrollen vorgezeigt werden muss) nur kleine Mengen an Flüssigkeiten mitgeführt werden. Diese müssen sich in Behältern von max. 100 ml (1/10 Liter) Fassungsvermögen oder äquivalenter Menge (z. B. 100 g) befinden, und die Behälter selbst müssen sich in einem durchsichtigen und verschließbaren Plastikbeutel von nicht mehr als 1 l Fassungsvermögen (d. h. 18 x 20 cm Größe) befinden. Dieser Plastikbeutel mit dem Behälter muss verschließbar sein (d. h. die Behälter müssen bequem hinein passen). Jeder Passagier (Kinder inbegriffen) darf nur einen einzigen Plastikbeutel der angegebenen Größe mitnehmen (s. Illustration). Außerhalb des Plastikbeutels und ohne Mengenbeschränkung dürfen Medikamente, Diätflüssigkeiten und Kindernahrung mitgeführt werden.
 
Im Flughafen
Zur Erleichterung der Kontrollen
·        müssen dem Sicherheitspersonal alle im Handgepäck mitgeführten Flüssigkeiten zur Überprüfung vorgelegt werden;
·        müssen Jacke bzw. Mantel zur separaten Überprüfung abgelegt werden;m
·        müssen Computer und andere große elektrische bzw. elektronische Geräte aus den jeweiligen Behältnissen genommen werden. Sie werden separat überprüft.
 
Unter Flüssigkeiten fallen:
·         Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
·         Cremes bzw. Salben, Lotionen und Öle
·         Parfums
·         Sprays
·         Gels, auch Haar- und Duschgels
·         Der Inhalt von Druckbehältern, auch Rasier- und anderer Schaum sowie Deodorants
·         Pastenähnliche Substanzen, auch Zahnpasta
·         Mischungen aus flüssigen und festen Substanzen
·         Wimperntusche
·         Alle weiteren Produkte von ähnlicher Konsistenz*
 
* Vorläufige Liste

Produkte von ähnlicher Konsistenz:
 Beispiele für mit Flüssigkeiten gleichzusetzende Produkte:
·         Schokoladencreme
·         Erdnussbutter
·         Flüssige Wimperntusche
·         Flüssiger Lipgloss
·         Joghurt und Frischkäse
·         Weichkäse (z. B. Camembert)
·         Deodorants im Druckbehälter und Deodorantstifte
 
Beispiele für nicht mit Flüssigkeiten gleichzusetzende Produkte:
·         Sandwich mit Schokoladencreme
·         Sandwich mir Erdnussbutter
·         Gesichtspuder, Rouge
·         Lippenstift in fester Form
·         Käse in fester Form (z. B. Edamer, Parmesan)
·         Talkumpuder
 
Mitgeführt bzw. gekauft werden können nach wie vor:
·         Flüssigkeiten im Laderaum-Gepäck (die neue Regelung betrifft lediglich das Handgepäck);
·         Medikamente (möglichst nur in der für den Flug benötigten Menge), Diätprodukte und Kindernahrung im Handgepäck. Es kann der Nachweis der tatsächlich bestehenden Notwendigkeit oder der Authentizität der jeweiligen Produkte verlangt werden.
·        Flüssigkeiten wie Parfum oder Getränke in den Geschäften des Bereichs hinter den Sicherheitsschleusen und an Bord der Flugzeuge von der EU zugehörigen Fluggesellschaften. Die versiegelten Einkaufstüten sollten nicht vor Ankunft am Zielort geöffnet werden, und der Kassenbeleg sollte aufbewahrt werden. Im gegenteiligen Fall könnten die gekauften Produkte bei den Sicherheitskontrollen auf eventuellen Transitflughäfen beschlagnahmt werden.
 
Die genannten Flüssigkeiten verstehen sich zusätzlich zu den Mengen, die in dem bereits erwähnten durchsichtigen und verschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden können.
Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft oder an Ihr Reisebüro.
 Wir bitten um Höflichkeit und weitestgehende Zusammenarbeit mit dem Sicherheitspersonal und dem Personal der Fluggesellschaften.
 
Das vorliegende Dokument informativen Inhalts wurde in Anlehnung an das Informationsschreiben "New EU Security Rules at Airports - A Brief Guide to help you" der Europäischen Kommission, der Vereinigung der europäischen Luftfahrtgesellschaften und des Internationalen Flughafen-Verbandes erarbeitet und fasst die wichtigsten Elemente der EU-Regelung zusammen; jedwede Rechtsklage oder Reklamation kann sich daher nur auf den tatsächlichen Gesetzestext stützen (CE 1546/2006 vom 4.10.2006).
 
(Quelle Enac ---->  http://www.enac-italia.it/ )
 
 

 

 
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